ICD360S e.V. Integration Chancen Diversity 360° Support
Darstellung anpassen

Ihre eigenen Einstellungen aus Browser und Betriebssystem gelten hier bereits — Farbschema, Bewegung und Zoom übernehmen wir automatisch. Was hier steht, ist nur für den Fall, dass Sie es auf dieser Seite anders möchten.

Sprache

Leichte Sprache

Kurze Sätze. Einfache Wörter. Noch nicht für alle Seiten.

Text

Schriftgröße

Schriftart

Zeilenabstand

Absatzabstand

Buchstabenabstand

Zeilenlänge

Farben

Kontrast

Farbschema

Orientierung

Links

Überschriften

Tastatur-Fokus

Bewegung

Knopfnamen ansagen

Satzung

ICD360S e.V. · Endfassung mit allen Ergänzungen · Stand August 2025

Die Satzung als PDF: beglaubigte Abschrift herunterladen oder im Browser öffnen (962 kB, 22 Seiten)
Beglaubigt am 23.09.2025 durch Alfred Reichert, Notarvertreter, Neu-Ulm. Die Seite mit den handschriftlichen Unterschriften der Gründungsmitglieder ist aus Datenschutzgründen nicht enthalten.

Nachstehend der vollständige Wortlaut als Abschrift. Maßgeblich ist die beim Amtsgericht Memmingen unter VR 201335 hinterlegte Fassung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „ICD360S". Nach Eintragung ins Vereinsregister trägt er den Zusatz „e.V.".
  2. Sitz des Vereins ist Neu-Ulm.
  3. Geschäftsadresse: c/o Ionuț-Claudiu Duinea, Elsa-Brändström-Str. 13, 89231 Neu-Ulm.*
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

„Der Vorstand des Vereins besteht mehrheitlich aus Menschen mit Behinderung. Dies gewährleistet eine authentische Selbstvertretung und stellt sicher, dass Entscheidungen auf Grundlage eigener Lebenserfahrung getroffen werden."

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
  2. Zweck ist insbesondere:
    • a) Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO)
    • b) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
    • c) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
    • d) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
    • e) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 Nr. 1 AO)
    • f) Unterstützung wirtschaftlich Hilfsbedürftiger (§ 53 Nr. 2 AO)
    • g) Förderung bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)

(h) Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch eine mehrheitliche Besetzung des Vorstandes mit Menschen mit Behinderung. Dadurch wird die aktive Teilhabe und Selbstvertretung der Zielgruppe sichergestellt.

§ 3 Verwirklichung der Satzungszwecke

(1) Zur Zweckerreichung bietet der Verein insbesondere:

Integrationshilfen und Beratung durch:

Umfassende Alltags- und Lebenshilfe durch:

Einkaufs- und Begleitdienste:

Sozialer Beistand und Kommunikation:

Bildung und Qualifizierung durch:

Übersetzungs- und Dolmetschdienste:

Sozialrechtliche Beratung und Anspruchsermittlung:

Finanzielle Lebensplanung und Existenzsicherung:

Würdevolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben:

Soziale und kulturelle Aktivitäten durch:

Nothilfe und materielle Unterstützung durch:

Aufklärung über Rechte und Pflichten im Sozialrecht:

(2) Philosophie der menschenwürdigen Existenzsicherung

Unser Verein vertritt die Überzeugung, dass jeder Mensch unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage das Recht auf ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben hat. Wir unterstützen Menschen dabei, alle ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu erhalten und diese bestmöglich zu nutzen. Unser Ziel ist es nicht nur, die materielle Existenz zu sichern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und das persönliche Wohlbefinden zu fördern. Wir arbeiten daran, dass Menschen aus eigener Kraft und mit den verfügbaren sozialen Sicherungssystemen ein Leben führen können, das ihren grundlegenden Bedürfnissen entspricht und ihnen Respekt und Würde ermöglicht.

(3) Lösungsorientierte Herangehensweise

Bei jeder individuellen Situation analysieren wir systematisch alle verfügbaren Möglichkeiten und Ressourcen. Wir entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden realistische Strategien zur Verbesserung ihrer Lebenssituation. Dabei berücksichtigen wir sowohl kurzfristige Nothilfen als auch langfristige Lösungsansätze für eine nachhaltige Existenzsicherung. Unser Ansatz ist ganzheitlich und berücksichtigt sowohl materielle als auch psychosoziale Aspekte der Lebenssituation.

(4) Ausdrücklich ausgeschlossen sind:

(5) Servicecharakter und Vermittlungsfunktion

Der Verein fungiert als Brücke zwischen Hilfesuchenden und professionellen Dienstleistern. Wir informieren umfassend, bereiten Unterlagen vor und begleiten zu Terminen, ersetzen aber keine professionelle Fachberatung. Bei komplexen rechtlichen, steuerlichen oder medizinischen Fragen erfolgt ausschließlich qualifizierte Vermittlung an entsprechend zugelassene Berufsträger und Institutionen.

§ 3a Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Mittel dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden; Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
  3. Unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind ausgeschlossen.
  4. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhalten Mitglieder kein Vereinsvermögen.

§ 4 Mittelherkunft und -verwendung

  1. Finanzierungsquellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Stiftungen, Veranstaltungserlöse, sonstige Einnahmen.
  2. Rücklagenbildung ist im Rahmen steuerrechtlicher Vorgaben zulässig.
  3. Spenden sind steuerlich absetzbar; Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster.
  4. Hinweis 2025: Rücklagepflicht aufgehoben; Mittel können unbefristet für Satzungszwecke angesammelt werden.

§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwendungsersatz

  1. Vereins- und Organämter sind ehrenamtlich (§ 26 BGB).
  2. Mitgliederversammlung kann pauschalierten Aufwendungsersatz (§ 3 Nr. 26a EStG) beschließen.
  3. Ehrenamtspauschale: bis zu 840 € jährlich.
  4. Aufwendungsersatz (mit Belegnachweis):
    • Fahrtkosten 0,30 €/km
    • ÖPNV gegen Fahrscheinvorlage
    • Verpflegungsmehraufwand ab 8 Std. 14 €
    • Porto, Telefon, Internet, Büromaterial gegen Beleg
  5. Belege sind prüffähig aufzubewahren.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Jede natürliche Person ab 16 Jahren (Minderjährige mit Zustimmung) kann Mitglied werden.
  2. (1a) Formen: ordentliche Mitglieder (stimmberechtigt) und fördernde Mitglieder (kein Stimmrecht).
  3. (1b) Ehrenmitgliedschaft: Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands und durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, behalten jedoch alle Rechte ordentlicher Mitglieder.
  4. Aufnahme schriftlich; Entscheidung durch Vorstand.
  5. Ende durch Tod, Austritt (3 Monate Frist zum Jahresende), Ausschluss (Vorstandsbeschluss), Streichung bei Beitragsrückstand über 6 Monate.
  6. (3a) Rechtsmittel: Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags oder den Ausschluss aus dem Verein kann das betroffene Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
  7. Mitgliedsbeitrag: 25,00 €/Monat; Ermäßigung, Stundung oder Erlass möglich.
  8. Beiträge sind keine Spenden; keine Zuwendungsbestätigung.

(6) Ordnungsmaßnahmen

  1. Bei Pflichtverletzungen oder vereinsschädigendem Verhalten können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:
    • a) schriftliche Verwarnung,
    • b) Ordnungsgeld bis zu 100 €,
    • c) Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6 Abs. 3.
  2. Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen zu geben.

§ 7 Organe des Vereins

Organe sind die Mitgliederversammlung (§ 9) und der Vorstand (§ 8).

§ 8 Der Vorstand

  1. Besteht aus 1. Vorsitzender/r, 2. Vorsitzender/r und Schatzmeister/in.
  2. Vertretung gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder.
  3. Ämter sind ehrenamtlich.
  4. Wahl durch Mitgliederversammlung für zwei Jahre, Wiederwahl zulässig.
  5. Aufgaben: laufende Geschäfte, Vermögensverwaltung, Jahresbericht, Mitgliederverwaltung, Versammlungseinberufung.
  6. Vorstandssitzungen: mind. vierteljährlich, einberufen durch 1. Vorsitzenden.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Ordentliche Versammlung mindestens einmal jährlich; außerordentliche auf Verlangen von 10 % der Mitglieder oder Vorstand.
  2. Aufgaben: Wahl/Abberufung Vorstand, Wahl von zwei Kassenprüfern, Entgegennahme Berichte, Entlastung Vorstand, Beitragshöhe, Satzungsänderungen, Auflösung.
  3. Einladung schriftlich/elektronisch mit 14-tägiger Frist und Tagesordnung.
  4. Protokollierung durch Protokollführer; Unterschrift Versammlungsleiter und Protokollführer.
  5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
  6. Abstimmungen offen; Wahlen und Satzungsänderungen geheim.

§ 9a Protokolle

  1. Über jede Mitgliederversammlung sowie jede Vorstandssitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das Ort, Datum, Teilnehmer, Tagesordnung, wesentliche Diskussionspunkte und die Beschlüsse mit Abstimmungsergebnissen enthält.
  2. Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet.
  3. Die Protokolle sind vom Verein mindestens zehn Jahre aufzubewahren und den Mitgliedern auf Anfrage zugänglich zu machen.

§ 10 Kassenprüfung

  1. Zwei Kassenprüfer, nicht dem Vorstand zugehörig, gewählt für zwei Jahre.
  2. Prüfung der Kassenführung auf Ordnungsmäßigkeit.
  3. Prüfungsbericht vor jeder Mitgliederversammlung.

§ 11 Datenschutz und Haftung

  1. Personenbezogene Daten der Mitglieder dürfen ausschließlich im Rahmen der Erforderlichkeit für Vereinszwecke verarbeitet und gespeichert werden; die Bestimmungen der DSGVO werden eingehalten.
  2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
  3. Die Mitgliederdaten werden zehn Jahre nach Ende der Mitgliedschaft archiviert und anschließend gelöscht.
  4. Der Verein, seine Organe und die für ihn Tätigen haften gegenüber den Mitgliedern nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§ 12 Auflösung und Vermögensbindung

  1. Auflösung nur in eigens einberufener Versammlung mit ¾-Mehrheit.
  2. Vermögen fällt an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. zur ausschließlichen gemeinnützigen Verwendung.
  3. Vermögensverwendung erst nach Finanzamt-Zustimmung.

§ 13 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  2. Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
  3. Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung müssen in der Tagesordnung die beantragten Satzungsänderungen konkret bezeichnet werden. Der vollständige Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen ist den Mitgliedern mit der Einladung zuzusenden.
  4. Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
  5. Der Vorstand ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie vom Registergericht oder Finanzamt geforderte Anpassungen ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung vorzunehmen, sofern diese den Sinn der Beschlüsse nicht verändern.
  6. Änderungen der Zweckbestimmung oder der Gemeinnützigkeitsklauseln bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 14 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung beschlossen.
  2. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Es folgen im Original die Unterschriften der sieben Gründungsmitglieder. Diese Seite ist in der hier veröffentlichten Fassung aus Datenschutzgründen nicht enthalten.

Anmerkung zur Anschrift

* § 1 Abs. 3 nennt die Anschrift als „Elsa-Brändström-Str. 13". Der Wortlaut ist hier unverändert wiedergegeben. Amtlich heißt die Straße in Neu-Ulm jedoch Elsa-Brandström-Straße, ohne Umlaut auf dem a — übereinstimmend in OpenStreetMap, im Straßenverzeichnis, bei der Deutschen Post und in den Fahrplanauskünften. Im Impressum steht deshalb die amtliche Schreibweise. Die Abweichung ist dem Vorstand bekannt; § 13 Abs. 5 erlaubt die Berichtigung als redaktionelle Änderung.

Fragen oder Beanstandungen zur Satzung

Ist Ihnen in diesem Text etwas unklar, widersprüchlich oder schlicht falsch geschrieben? Schreiben Sie uns an satzung@icd360s.de. Wir antworten und halten den Hinweis fest, auch wenn sich nicht sofort etwas ändern lässt.

Warum nicht immer sofort: Die Satzung ändert nach § 13 allein die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit. Der Vorstand darf von sich aus nur redaktionelle Berichtigungen vornehmen sowie das, was Registergericht oder Finanzamt verlangen (§ 13 Abs. 5). Ein Schreibfehler wie die Anschrift in § 1 lässt sich also berichtigen, eine inhaltliche Änderung braucht eine Versammlung.

Registerdaten

Registergericht
Amtsgericht Memmingen, Bodenseestraße 4, 87700 Memmingen
Registernummer
VR 201335
Gegründet am
01.08.2025