Mitglied werden
Wer aufgenommen werden kann, was es kostet und wie es geht
Mitglieder tragen den Verein — mit ihrem Beitrag, mit ihrer Stimme in der Mitgliederversammlung und oft mit ihrer Zeit. Aufnehmen können wir jede natürliche Person ab 16 Jahren; wer minderjährig ist, braucht die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
Drei Formen der Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitgliedschaft
- Volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Fördernde Mitgliedschaft
- Unterstützung ohne Stimmrecht — für alle, die den Verein tragen, aber nicht mitentscheiden möchten.
- Ehrenmitgliedschaft
- Auf Vorschlag des Vorstands und durch Beschluss der Mitgliederversammlung für Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag und behalten alle Rechte ordentlicher Mitglieder.
Der Beitrag
25,00 € im Monat.
Nach § 6 Abs. 4 der Satzung sind Ermäßigung, Stundung und Erlass möglich. Wenn der Betrag für Sie nicht tragbar ist, schreiben Sie uns das einfach — formlos, ohne Nachweise im ersten Schritt. Ein Verein, der Menschen in wirtschaftlicher Not unterstützt, kann sie nicht am Beitrag scheitern lassen.
⚠️ Beiträge sind keine Spenden. Für sie stellen wir nach § 6 Abs. 5 der Satzung keine Zuwendungsbestätigung aus. Wer eine Bescheinigung für das Finanzamt braucht, überweist bitte zusätzlich und getrennt — siehe Spenden.
So werden Sie Mitglied
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Aufnahmeantrag stellen. Am einfachsten
hier im Formular — sieben Bildschirme, etwa
fünf Minuten, jederzeit unterbrechbar. Sie brauchen dafür kein Konto und
kein Passwort, und Sie laden nichts hoch.
Genauso gültig, wenn Ihnen das lieber ist: formlos per E-Mail an kontakt@icd360s.de oder per Post an die Anschrift unten. Bitte nennen Sie dann Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und ob Sie ordentliches oder förderndes Mitglied werden möchten. - Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme (§ 6 Abs. 2).
- Sie bekommen eine Rückmeldung — bei Aufnahme mit den Angaben zum Beitrag.
c/o Ionut-Claudiu Duinea
Elsa-Brandström-Straße 13
89231 Neu-Ulm
Alle drei Wege sind gleichwertig: Das Formular schickt Ihnen und uns sofort eine Bestätigung per E-Mail, Sie haben den Beleg also genauso in der Hand wie bei Brief oder eigener E-Mail. Ein Antrag auf Papier bleibt ausdrücklich möglich — niemand muss dafür an einen Rechner.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich Einspruch einlegen. Darüber entscheidet dann die nächste Mitgliederversammlung endgültig (§ 6 Abs. 3a). Dasselbe gilt bei einem Ausschluss.
Wie die Mitgliedschaft endet
- Austritt: mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, schriftlich.
- Ausschluss: durch Beschluss des Vorstands, mit Einspruchsmöglichkeit wie oben.
- Streichung: bei Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten.
- durch Tod.
Bei Pflichtverletzungen sind nach § 6 Abs. 6 auch mildere Ordnungsmaßnahmen möglich: schriftliche Verwarnung oder Ordnungsgeld bis 100 €. Vor jeder Maßnahme haben Sie 14 Tage Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.
Widerrufsrecht
Schließen Sie die Mitgliedschaft ausschließlich über E-Mail, Post oder Telefon ab, räumen wir Ihnen vorsorglich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ein. Die Einzelheiten stehen unter Widerrufsrecht.
Ihre Daten
Mitgliederdaten werden ausschließlich im Rahmen der Erforderlichkeit für Vereinszwecke verarbeitet; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder bei gesetzlicher Verpflichtung. Zehn Jahre nach Ende der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht (§ 11 der Satzung). Weiteres in der Datenschutzerklärung.