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Spenden

Ihre Unterstützung für die Arbeit des ICD360S e.V.

Der Verein finanziert seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Jeder Betrag hilft — auch ein kleiner, und auch einmalig.

Ihre Spende ist steuerlich abziehbar

Der Verein ist beim Finanzamt Neu-Ulm unter der Steuernummer 151/109/20196 geführt und als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen können Sie nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend machen.

Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt der vereinfachte Zuwendungsnachweis, also Ihr Kontoauszug zusammen mit einem Beleg des Vereins. Eine förmliche Zuwendungsbestätigung stellen wir Ihnen auf Anfrage aus — schreiben Sie uns dafür bitte an kontakt@icd360s.de.

Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden.
Nach § 6 Abs. 5 der Satzung stellen wir für Beiträge keine Zuwendungsbestätigung aus. Wer eine Bescheinigung für das Finanzamt braucht, überweist bitte getrennt vom Beitrag und gibt als Verwendungszweck „Spende" an.

So können Sie spenden

Kontoinhaber
ICD360S e.V.
IBAN
DE60 6309 0100 0247 1230 05
BIC
ULMVDE66XXX
Bank
VR Bank Ulm

Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende" an. Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, ergänzen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Wofür Ihre Spende verwendet wird

Spenden fließen ausschließlich in die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Eine Aufstellung über Herkunft und Verwendung der Mittel veröffentlichen wir, sobald das erste vollständige Geschäftsjahr abgeschlossen ist. Bis dahin geben wir Ihnen auf Anfrage Auskunft.

Weitere Wege zu unterstützen

Nicht jede Unterstützung ist eine Überweisung. Die folgenden Wege sind vorgesehen und noch nicht eingerichtet — wer einen davon schon jetzt gehen möchte, schreibt uns einfach an kontakt@icd360s.de.

SEPA-Lastschrift — in Bearbeitung

Eine regelmäßige Spende, die automatisch abgebucht wird — monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Für den Verein die planbarste Form der Unterstützung, weil sie nicht von einer erneuten Entscheidung abhängt.

Bußgeldmarketing — in Bearbeitung

Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen Geldauflagen aus eingestellten Verfahren an gemeinnützige Organisationen zu, die in einer Bußgeldliste eingetragen sind. Der Verein bereitet die Eintragung vor.

Anlassspenden — in Bearbeitung

Statt Geschenken zum Geburtstag, Jubiläum oder Firmenfest — oder „statt Blumen" im Trauerfall — um eine Spende bitten. Wir stellen dafür Vordrucke und auf Wunsch eine Sammelbestätigung bereit.

Sachspenden — in Bearbeitung

Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgegenstände und Möbel gehören zu den Leistungen des Vereins (§ 3 der Satzung). Was gebraucht wird, wechselt; fragen Sie deshalb bitte vorher an, bevor Sie etwas bringen.

Erbschaften und Vermächtnisse — in Bearbeitung

Gemeinnützige Vereine sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit; eine Zuwendung kommt also ungeschmälert an. Für eine Verfügung zugunsten des Vereins sprechen Sie bitte mit einem Notariat.

Zeit statt Geld

Wer Zeit, Fachwissen oder eine helfende Hand einbringen möchte, erreicht uns über die Kontaktseite. Nach § 6 Abs. 1a der Satzung gibt es außerdem die fördernde Mitgliedschaft.