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v1.0.0

📋 Changelog - Änderungsverlauf

Aktuelle Version: v1.0.0

Version 1.0.0

2025-10-24

Neuheiten

  • Erstveröffentlichung der ICD360S e.V. Website
  • multilang_27_languages
  • browser_language_detection
  • language_cookie_persistence
  • language_selector_widget
  • sponsor_system_4tiers
  • sponsor_logo_upload
  • sponsor_vat_display
  • sponsor_admin_crud
  • financial_reports_system
  • financial_categories
  • financial_admin_dashboard
  • financial_balance_calculation
  • admin_panel_modular
  • admin_finanzen_module
  • admin_sponsor_module
  • admin_changelog_module
  • admin_session_persistence
  • admin_bcrypt_passwords
  • admin_localhost_only
  • admin_brute_force_protection
  • admin_audit_logging
  • admin_first_login_setup
  • admin_ip_tracking
  • attack_detection_70patterns
  • ip_auto_banning
  • attack_log_persistence
  • path_traversal_protection
  • sql_injection_detection
  • xss_attack_prevention
  • dangerous_extensions_block
  • security_monitor_system
  • rate_limiting_perip
  • connection_limiting
  • security_dashboard_module
  • visitor_analytics_bot_detection
  • real_visitor_counting
  • daily_stats_reset
  • visitor_tracking_gdpr
  • changelog_widget_floating
  • scroll_to_top_widget
  • floating_widget_stack_system
  • floating_widget_responsive
  • content_protection_rightclick
  • content_protection_selection
  • content_protection_dragdrop
  • content_watermark
  • module_homepage
  • module_impressum
  • module_datenschutz
  • module_satzung
  • module_kontakt
  • module_widerrufsrecht
  • module_agb
  • module_ueber_uns
  • module_partner
  • module_sponsoren
  • module_mitgliedschaft
  • module_aktuelles
  • module_finanzen
  • module_statistik
  • module_spenden
  • reverse_proxy_support
  • real_ip_detection
  • backend_mode_http
  • health_check_endpoint
  • robots_txt_support
  • ssl_three_modes
  • 23_page_modules
  • 24_widget_modules

🚀 Verbesserungen

  • async_architecture_aiohttp
  • modular_basemodule_pattern
  • css_js_aggregation
  • module_specific_styles
  • module_specific_scripts
  • configuration_driven_content
  • thread_safe_session_storage
  • csp_nonces_no_unsafe
  • security_headers_hsts
  • input_validation_sanitization
  • email_rfc5322_validation
  • filename_sanitization
  • url_scheme_whitelist
  • session_ip_consistency_check
  • password_strength_requirements
  • translation_preloading
  • translation_context_passing
  • language_quality_scores
  • fallback_to_german
  • responsive_3breakpoints
  • mobile_widget_scaling
  • mobile_modal_optimization
  • touch_support_widgets
  • utf8_encoding_everywhere
  • cross_platform_paths
  • json_pretty_printing
  • error_logging_pattern
  • german_ui_english_code
  • admin_tabbed_interface
  • admin_realtime_updates
  • admin_session_2hour_duration
  • admin_auto_session_cleanup

🔧 Fehlerbehebungen

  • fix_utf8_german_chars
  • fix_json_ensure_ascii_false
  • fix_html_meta_charset
  • fix_xss_prevention
  • fix_sql_injection_prevention
  • fix_path_traversal_prevention
  • fix_csrf_nonce_protection
  • fix_form_validation_all_inputs
  • fix_email_validation_rfc
  • fix_contact_form_rate_limit
  • fix_mobile_widget_positioning
  • fix_modal_close_backdrop
  • fix_scroll_behavior_smooth
  • fix_escape_key_close_modals
  • fix_session_expiration_handling
  • fix_failed_login_tracking

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Vereinssatzung

Satzung des ICD360S e.V. - Stand: August 2025

Nachfolgend finden Sie die vollständige Satzung des ICD360S e.V. in der Endfassung mit allen Ergänzungen, Stand August 2025 (in Kraft mit Eintragung). Das offizielle PDF-Dokument können Sie über die Schaltflächen oben einsehen oder herunterladen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „ICD360S". Nach Eintragung ins Vereinsregister trägt er den Zusatz „e.V.".

(2) Sitz des Vereins ist Neu-Ulm.

(3) Geschäftsadresse: c/o Ionuț-Claudiu Duinea, Elsa-Brändström-Str. 13, 89231 Neu-Ulm.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

„Der Vorstand des Vereins besteht mehrheitlich aus Menschen mit Behinderung. Dies gewährleistet eine authentische Selbstvertretung und stellt sicher, dass Entscheidungen auf Grundlage eigener Lebenserfahrung getroffen werden."

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).

(2) Zweck ist insbesondere:

  • a) Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO)
  • b) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
  • c) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
  • d) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
  • e) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 Nr. 1 AO)
  • f) Unterstützung wirtschaftlich Hilfsbedürftiger (§ 53 Nr. 2 AO)
  • g) Förderung bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)

(h) Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch eine mehrheitliche Besetzung des Vorstandes mit Menschen mit Behinderung. Dadurch wird die aktive Teilhabe und Selbstvertretung der Zielgruppe sichergestellt.

§ 3 Verwirklichung der Satzungszwecke

(1) Zur Zweckerreichung bietet der Verein insbesondere:

Integrationshilfen und Beratung durch:

  • Sprachkurse und Übersetzungsdienste (ausgenommen beglaubigte Übersetzungen)
  • Behördengänge-Begleitung mit persönlicher Unterstützung und Dolmetschen
  • Vermittlung von Wohnraum, Arbeitsstellen und Bildungseinrichtungen
  • Weiterleitung an qualifizierte Rechts-, Steuer- und medizinische Beratung
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen (ohne Rechtsberatung)

Umfassende Alltags- und Lebenshilfe durch:

  • Begleitung beim Einkaufen in Supermärkten, Apotheken und Fachgeschäften
  • Persönliche Gespräche und emotionale Unterstützung für das Wohlbefinden
  • Praktische Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung
  • Begleitung bei Arzt-, Therapeuten- und Behördenterminen
  • Unterstützung bei der Orientierung im öffentlichen Verkehrssystem
  • Hilfe bei der Organisation des täglichen Lebens und Terminplanung
  • Gesellschaft leisten und aktives Zuhören in schwierigen Lebenssituationen

Einkaufs- und Begleitdienste:

  • Gemeinsame Einkaufstouren zur Erklärung deutscher Produkte und Preise
  • Beratung zu gesunder Ernährung und lokalen Einkaufsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Produktauswahl und Preisvergleichen
  • Begleitung zu Märkten, Messen und kulturellen Veranstaltungen
  • Transport und Unterstützung beim Tragen von Einkaufstüten
  • Erklärung von Zahlungsmethoden und Kundenkarten-Systemen

Sozialer Beistand und Kommunikation:

  • Regelmäßige Gespräche zur Förderung des seelischen Wohlbefindens
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Einsamkeit und sozialer Isolation
  • Ermutigende Begleitung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft
  • Kulturelle Sensibilisierung und Vermittlung zwischen verschiedenen Kulturen
  • Aufbau von Vertrauen und langfristigen Beziehungen zu den Hilfesuchenden

Bildung und Qualifizierung durch:

  • Durchführung von Weiterbildungskursen und praxisorientierten Workshops
  • Berufsberatung und Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Unterstützung bei Schul- und Berufsausbildung, einschließlich Bewerbungstraining
  • Digitale Grundbildung und Unterstützung bei Online-Anträgen

Übersetzungs- und Dolmetschdienste:

  • Übersetzung alltäglicher Dokumente ohne Stempelerfordernis
  • Begleitung und Dolmetschen bei Behördenterminen und Arztbesuchen (nicht beeidigt)
  • Unterstützung bei telefonischen Kontakten mit Ämtern und Dienstleistern
  • Vermittlung zu beeidigten Dolmetschern bei stempelpflichtigen Dokumenten
  • Zusammenarbeit mit autorisierten Übersetzungsinstituten für offizielle Dokumente

Soziale und kulturelle Aktivitäten durch:

  • Organisation von interkulturellen Begegnungsveranstaltungen und Festen
  • Förderung des Austauschs zwischen verschiedenen Kulturen und Generationen
  • Sport-, Freizeit- und Kreativangebote für alle Altersgruppen
  • Kulturelle Bildung und Teilnahme an lokalen Veranstaltungen
  • Aufbau von Freundschaften und sozialen Netzwerken

Nothilfe und materielle Unterstützung durch:

  • Bereitstellung von Lebensmitteln, Kleidung und Haushaltsgegenständen
  • Übernahme von Fahrtkosten und Gebühren in akuten Notlagen
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnungseinrichtung und Möbeln
  • Finanzielle Überbrückungshilfe bei unverschuldeten Notfällen
  • Vermittlung zu weiteren Hilfsorganisationen und sozialen Diensten

Sozialrechtliche Beratung und Anspruchsermittlung:

  • Analyse und Beratung zu Leistungsansprüchen bei Arbeitsagentur, Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente
  • Aufklärung über mögliche Zusatzleistungen und Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII
  • Unterstützung bei der Ermittlung aller verfügbaren Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen)
  • Begleitung zu Beratungsterminen bei Behörden und sozialen Trägern
  • Vermittlung zu spezialisierten Sozialberatungsstellen und Wohlfahrtsverbänden

Finanzielle Lebensplanung und Existenzsicherung:

  • Gemeinsame Analyse der individuellen finanziellen Situation und Ausgabenplanung
  • Beratung zur optimalen Nutzung verfügbarer finanzieller Ressourcen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung und beim bewussten Umgang mit Geld
  • Aufklärung über kostenlose und vergünstigte Angebote für Menschen mit geringem Einkommen
  • Hilfe bei der Suche nach zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten (Tafeln, Kleiderkammern, Möbelbörsen)

Würdevolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben:

  • Förderung des Bewusstseins, dass jeder Mensch das Recht auf ein Leben in Würde und Respekt hat
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und Ermutigung zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung kultureller, sozialer und bildender Angebote
  • Begleitung bei der Integration in lokale Gemeinschaften und Vereine
  • Förderung von Eigeninitiative und Selbstbestimmung

Aufklärung über Rechte und Pflichten im Sozialrecht:

  • Information über gesetzliche Ansprüche nach SGB I–XII
  • Erklärung von Bescheiden und behördlichen Schreiben (ohne Rechtsberatung)
  • Aufklärung über Widerspruchsfristen und -verfahren
  • Vermittlung zu qualifizierten Rechtsanwälten für Sozialrecht bei komplexen Fällen
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Sammlung relevanter Unterlagen

(2) Philosophie der menschenwürdigen Existenzsicherung:

Unser Verein vertritt die Überzeugung, dass jeder Mensch unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage das Recht auf ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben hat. Wir unterstützen Menschen dabei, alle ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu erhalten und diese bestmöglich zu nutzen. Unser Ziel ist es nicht nur, die materielle Existenz zu sichern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und das persönliche Wohlbefinden zu fördern. Wir arbeiten daran, dass Menschen aus eigener Kraft und mit den verfügbaren sozialen Sicherungssystemen ein Leben führen können, das ihren grundlegenden Bedürfnissen entspricht und ihnen Respekt und Würde ermöglicht.

(3) Lösungsorientierte Herangehensweise:

Bei jeder individuellen Situation analysieren wir systematisch alle verfügbaren Möglichkeiten und Ressourcen. Wir entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden realistische Strategien zur Verbesserung ihrer Lebenssituation. Dabei berücksichtigen wir sowohl kurzfristige Nothilfen als auch langfristige Lösungsansätze für eine nachhaltige Existenzsicherung. Unser Ansatz ist ganzheitlich und berücksichtigt sowohl materielle als auch psychosoziale Aspekte der Lebenssituation.

(4) Ausdrücklich ausgeschlossen sind:

  • Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
  • Steuerberatung und -vertretung vor Finanzbehörden
  • Medizinische Beratung, Diagnose und Behandlung
  • Beglaubigte Übersetzungen und beeidigte Dolmetschertätigkeit
  • Rechtliche Vertretung vor Gerichten und Behörden
  • Professionelle therapeutische oder psychiatrische Betreuung

(5) Servicecharakter und Vermittlungsfunktion:

Der Verein fungiert als Brücke zwischen Hilfesuchenden und professionellen Dienstleistern. Wir informieren umfassend, bereiten Unterlagen vor und begleiten zu Terminen, ersetzen aber keine professionelle Fachberatung. Bei komplexen rechtlichen, steuerlichen oder medizinischen Fragen erfolgt ausschließlich qualifizierte Vermittlung an entsprechend zugelassene Berufsträger und Institutionen.

§ 3a Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

(2) Mittel dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden; Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

(3) Unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind ausgeschlossen.

(4) Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhalten Mitglieder kein Vereinsvermögen.

§ 4 Mittelherkunft und -verwendung

(1) Finanzierungsquellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Stiftungen, Veranstaltungserlöse, sonstige Einnahmen.

(2) Rücklagenbildung ist im Rahmen steuerrechtlicher Vorgaben zulässig.

(3) Spenden sind steuerlich absetzbar; Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster.

(4) Hinweis 2025: Rücklagepflicht aufgehoben; Mittel können unbefristet für Satzungszwecke angesammelt werden.

§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwendungsersatz

(1) Vereins- und Organämter sind ehrenamtlich (§ 26 BGB).

(2) Mitgliederversammlung kann pauschalierten Aufwendungsersatz (§ 3 Nr. 26a EStG) beschließen.

(3) Ehrenamtspauschale: bis zu 840 € jährlich.

(4) Aufwendungsersatz (mit Belegnachweis):

  • Fahrtkosten 0,30 €/km
  • ÖPNV gegen Fahrscheinvorlage
  • Verpflegungsmehraufwand ab 8 Std. 14 €
  • Porto, Telefon, Internet, Büromaterial gegen Beleg

(5) Belege sind prüffähig aufzubewahren.

§ 6 Mitgliedschaft

(1) Jede natürliche Person ab 16 Jahren (Minderjährige mit Zustimmung) kann Mitglied werden.

(1a) Formen: ordentliche Mitglieder (stimmberechtigt) und fördernde Mitglieder (kein Stimmrecht).

(1b) Ehrenmitgliedschaft: Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands und durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, behalten jedoch alle Rechte ordentlicher Mitglieder.

(2) Aufnahme schriftlich; Entscheidung durch Vorstand.

(3) Ende durch Tod, Austritt (3 Monate Frist zum Jahresende), Ausschluss (Vorstandsbeschluss), Streichung bei Beitragsrückstand über 6 Monate.

(3a) Rechtsmittel: Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags oder den Ausschluss aus dem Verein kann das betroffene Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.

(4) Mitgliedsbeitrag: 25,00 €/Monat; Ermäßigung, Stundung oder Erlass möglich.

(5) Beiträge sind keine Spenden; keine Zuwendungsbestätigung.

(6) Ordnungsmaßnahmen

(1) Bei Pflichtverletzungen oder vereinsschädigendem Verhalten können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:

  • a) schriftliche Verwarnung,
  • b) Ordnungsgeld bis zu 100 €,
  • c) Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6 Abs. 3.

(2) Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen zu geben.

§ 7 Organe des Vereins

Organe sind die Mitgliederversammlung (§ 9) und der Vorstand (§ 8).

§ 8 Der Vorstand

(1) Besteht aus 1. Vorsitzender/r, 2. Vorsitzender/r und Schatzmeister/in.

(2) Vertretung gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder.

(3) Ämter sind ehrenamtlich.

(4) Wahl durch Mitgliederversammlung für zwei Jahre, Wiederwahl zulässig.

(5) Aufgaben: laufende Geschäfte, Vermögensverwaltung, Jahresbericht, Mitgliederverwaltung, Versammlungseinberufung.

(6) Vorstandssitzungen: mind. vierteljährlich, einberufen durch 1. Vorsitzenden.

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Ordentliche Versammlung mindestens einmal jährlich; außerordentliche auf Verlangen von 10% der Mitglieder oder Vorstand.

(2) Aufgaben: Wahl/Aberufung Vorstand, Wahl von zwei Kassenprüfern, Entgegennahme Berichte, Entlastung Vorstand, Beitragshöhe, Satzungsänderungen, Auflösung.

(3) Einladung schriftlich/elektronisch mit 14-tägiger Frist und Tagesordnung.

(4) Protokollierung durch Protokollführer; Unterschrift Versammlungsleiter und Protokollführer.

(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

(6) Abstimmungen offen; Wahlen und Satzungsänderungen geheim.

§ 9a Protokolle

(1) Über jede Mitgliederversammlung sowie jede Vorstandssitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das Ort, Datum, Teilnehmer, Tagesordnung, wesentliche Diskussionspunkte und die Beschlüsse mit Abstimmungsergebnissen enthält.

(2) Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet.

(3) Die Protokolle sind vom Verein mindestens zehn Jahre aufzubewahren und den Mitgliedern auf Anfrage zugänglich zu machen.

§ 10 Kassenprüfung

(1) Zwei Kassenprüfer, nicht dem Vorstand zugehörig, gewählt für zwei Jahre.

(2) Prüfung der Kassenführung auf Ordnungsmäßigkeit.

(3) Prüfungsbericht vor jeder Mitgliederversammlung.

§ 11 Datenschutz und Haftung

(1) Personenbezogene Daten der Mitglieder dürfen ausschließlich im Rahmen der Erforderlichkeit für Vereinszwecke verarbeitet und gespeichert werden; die Bestimmungen der DSGVO werden eingehalten.

(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

(3) Die Mitgliederdaten werden zehn Jahre nach Ende der Mitgliedschaft archiviert und anschließend gelöscht.

(4) Der Verein, seine Organe und die für ihn Tätigen haften gegenüber den Mitgliedern nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§ 12 Auflösung und Vermögensbindung

(1) Auflösung nur in eigens einberufener Versammlung mit ¾-Mehrheit.

(2) Vermögen fällt an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. zur ausschließlichen gemeinnützigen Verwendung.

(3) Vermögensverwendung erst nach Finanzamt-Zustimmung.

§ 13 Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

(2) Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

(3) Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung müssen in der Tagesordnung die beantragten Satzungsänderungen konkret bezeichnet werden. Der vollständige Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen ist den Mitgliedern mit der Einladung zuzusenden.

(4) Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

(5) Der Vorstand ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie vom Registergericht oder Finanzamt geforderte Anpassungen ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung vorzunehmen, sofern diese den Sinn der Beschlüsse nicht verändern.

(6) Änderungen der Zweckbestimmung oder der Gemeinnützigkeitsklauseln bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 13a Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 14 Inkrafttreten

(1) Beschluss in Gründungsversammlung am 01.08.2025.

(2) Inkrafttreten mit Eintragung in das Vereinsregister.